Nutzungsbedingungen für das Online-Bezahlsystem von APCOA
I. Beschreibung des Online-Bezahlsystems APCOA
APCOA Austria GmbH, Landstraßer Hauptstraße 146/13A, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 249499 k (in der Folge kurz „APCOA“) bietet ihren Kunden an ausgewählten, von APCOA betriebenen Standorten die Möglichkeit der bargeldlosen Online-Bezahlung des Parkentgeltes (in der Folge „Online-Bezahlsystem APCOA“) an. Die Online-Bezahlung kann entweder vor dem Verlassen des Standorts („Jetzt zahlen“, siehe Ziffern 1.5. und 2.1) oder bis zu 48 Stunden nach dem Verlassen des Standorts („Nachzahlen“, siehe Ziffern 1.6 und 2.2) erfolgen. Das Online-Bezahlsystem APCOA ermöglicht eine schnelle und bequeme Selbstbedienungsoption für Kunden ohne Erfordernis einer Registrierung und ohne Erfordernis des Herunterladens einer App.
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Bezahlsystems APCOA ist in jedem Fall ein internetfähiges Endgerät. Zahlungen können über Google Pay, Apple Pay oder mit einer Kredit-/Debitkarte erfolgen.
II. Datenschutz und Verwendung persönlicher Informationen
Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Bezahlsystems APCOA zur Verfügung stellt, richtig und vollständig sind.
Bei Befahren und Verlassen der Parkfläche des Standorts (in der Folge kurz „Standort“) erhebt und verarbeitet APCOA bestimmte Informationen (Daten) in Bezug auf den Parkvorgang des Kunden, wie insbesondere das amtliche Kennzeichen des benutzten Fahrzeugs einschließlich der Ein- und Ausfahrtszeit, der Zahlung für diesen Zeitraum und den Ort, an dem der Kunde das Fahrzeug parkt. Diese Daten dienen dazu, dass gewährleistet ist, dass die Nutzung eines Stellplatzes in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen erfolgt, die für den Parkvorgang gelten. Wenn der Kunde den Standort anders als in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen nutzt, kann APCOA die erfassten Daten zur Durchsetzung dieses Verstoßes verwenden.
Im Übrigen wird auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den am Standort ausgehängten Nutzungsbedingungen verwiesen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von APCOA, die durch Anklicken auf der Website https://www.pay.apcoa.at unter „Datenschutz“ geöffnet werden kann.
III. Nutzungsbedingungen des Online-Bezahlsystems APCOA
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Mit der Einfahrt in den Standort und dem Abstellen des KFZ auf einem frei gewählten Stellplatz innerhalb des Standorts ist ein kurzfristiger Nutzungsvertrag für eine zeitlich begrenzte Parkdauer zustande gekommen und hat der/die Nutzer/Nutzerin (in weiterer Folge geschlechtsneutral: „Kunde“) mit der Einfahrt in die auf dem Standort ausgehängten Nutzungsbedingungen der APCOA vollinhaltlich eingewilligt. Die Parkdauer wird bei Ein- und Ausfahrt durch Kennzeichenerkennung mittels Kameratechnik automatisch erfasst.
1.2 Die Beschilderung am Standort ist immer zu beachten. Die Parkdauer beginnt mit der Einfahrt des Fahrzeuges in den Standort und endet mit der Ausfahrt des Fahrzeuges.
1.3 Die hier angeführten Nutzungsbedingungen für das Online-Bezahlsystem APCOA (in der Folge kurz „NB Online-Bezahlsystem APCOA“) gelten ausschließlich für die bargeldlose Bezahlung des Parkentgelts unter Nutzung des Online-Bezahlsystems APCOA.
1.4 Die Nutzung des Online-Bezahlsystems APCOA garantiert keinen Stellplatz; es wird auch kein Stellplatz reserviert oder zugeteilt. Es kann pro Zahlungsvorgang nur für ein Fahrzeug bezahlt werden.
1.5 In der Produktvariante „Jetzt zahlen“ hat die Bezahlung der Parkdauer unmittelbar vor dem Verlassen des Standorts zu erfolgen.
1.6 In der Produktvariante „Nachzahlen“ hat die Zahlung für die kostenpflichtige tatsächliche Parkdauer innerhalb der zulässigen Nachfrist von bis zu maximal 48 Stunden nach der Ausfahrt zu erfolgen.
2. Produktvarianten
2.1 „Jetzt zahlen“
2.1.1 Für die Nutzung dieser Produktvariante muss der Kunde vor dem Verlassen des Parkplatzes, jedoch innerhalb der auf dem Parkplatz geltenden Höchstparkdauer den auf der Hinweistafel am Parkplatz („Vor der Ausfahrt online bezahlen“) angezeigten QR-Code mit einem internetfähigen mobilen Gerät bzw. Smartphone scannen.
2.1.2 Auf der Website der APCOA, auf die der Kunde nach dem Scannen des QR-Codes weitergeleitet wird, muss der Kunde den jeweiligen Standort des Parkplatzes auswählen bzw. bestätigen und das KFZ-Kennzeichen eingeben. Das Kennzeichen des abgestellten Fahrzeuges muss mit dem Kennzeichen der digitalen Erfassung bei Einfahrt übereinstimmen. Falsch eingegebene Kennzeichen werden nicht als gültige Zahlung für die entgeltliche Nutzung des Standorts anerkannt, auch wenn das Parkentgelt entrichtet wurde, da dann der Zahlungsvorgang nicht zugeordnet werden kann. Das Kennzeichen muss in jedem Fall exakt eingegeben werden.
2.1.3 Die jeweils geltenden Parktarife sind auf den Hinweisschildern am Standort angegeben.
2.1.4 Der zu zahlende Betrag wird angezeigt, bevor der Kunde zur Zahlung aufgefordert wird. Nach Bestätigung der NB Online-Bezahlsystem APCOA und der Nutzungsbedingungen für diesen Standort und durch Anklicken des Funktions-Buttons „mit … KAUFEN“ wird der Zahlungsvorgang eingeleitet. Die Zahlung erfolgt über Google Pay, Apple Pay oder mit einer der auf der Website angeführten Kredit-/Debitkarten. Mit Bestätigung der Zahlung autorisiert der Kunde die Durchführung der Bezahlung des Parkentgeltes durch den gewählten Zahlungsdienstleister. Ein Widerruf des Zahlungsauftrages (Rücktritt) oder eine nachträgliche Änderung der Zahlung durch den Kunden (z.B. bei fehlerhaften Daten) ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
2.1.5 Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, durch Anklicken der jeweiligen Schaltflächen entweder eine E-Mail mit der Bestätigung des von ihm gezahlten Betrages anzufordern oder die Zahlungsbestätigung als PDF zu speichern. Alternativ kann der Kunde auch nach Beendigung des Parkvorgangs jederzeit auf die Website der APCOA zurückkehren und eine Quittung anfordern. Dazu muss der Kunde in den Quittungsbereich der Website gehen und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und das Datum eingeben, an dem der Parkvorgang stattgefunden hat. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Quittung auszudrucken oder eine Kopie per E-Mail an eine vom Kunden angegebene Mail-Adresse zu senden.
2.1.6 Die Zahlung für den Parkvorgang ist erst dann erfolgt, wenn auf dem Display des Kunden eine elektronische Zahlungsbestätigung („Zahlungsbeleg“) erscheint.
2.1.7 Mit der Zahlungsbestätigung ist das Parkticket für die bezahlte Zeit gültig zur Verrechnung gelangt. Eine Rückabwicklung des einzelnen Zahlungsvorganges ist nicht mehr möglich.
2.1.8 Spätestens mit Ablauf der gebuchten Parkdauer ist das Fahrzeug innerhalb angemessener Zeit vom Standort zu entfernen. Wenn die Parkdauer den gebuchten Zeitraum übersteigt, hat der Kunde den Zahlungsvorgang gemäß den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.7 zu wiederholen oder nach Verlassen des Standorts binnen 48 Stunden das Parkentgelt gemäß Ziffer 2.2 nachzuzahlen.
2.1.9 Für den Fall, dass das KFZ-Kennzeichen bei der Einfahrt vom System nicht erkannt wurde, der Kunde jedoch das Online-Bezahlsystem APCOA nutzen möchte, kann der Kunde das Datum und die Uhrzeit der Einfahrt auf der Website https://www.pay.apcoa.at eingeben und diese Eingaben bestätigen. Der weitere Vorgang entspricht den vorstehenden Ziffern 2.1.4 bis 2.1.7.
2.2 „Nachzahlen“
2.2.1 Eine Nachzahlung über das Online-Bezahlsystem APCOA ist erst nach Verlassen des Standorts möglich. Der entsprechende Link ist über https://www.apcoa.at/pay-later aufrufbar. Das angefallene Parkentgelt ist bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt zu bezahlen zu können.
2.2.2 Das Kennzeichen des abgestellten Fahrzeuges muss mit dem Kennzeichen der digitalen Erfassung bei Einfahrt übereinstimmen. Wenn vom Online-System keine Kennzeichenübereinstimmung erkannt wurde oder die 48 Stunden nach Ausfahrt bereits überschritten wurden, ist eine Bezahlung über das Online-Bezahlsystems APCOA „Nachzahlung“ nicht mehr möglich, da Parkvorgänge, die länger als 48 Stunden zurückliegen, vom System nicht mehr für Nachzahlungen erfasst werden können. Das Kennzeichen muss daher in jedem Fall exakt eingegeben werden.
2.2.3 Nach erfolgter Eingabe des Standortes sowie des KFZ-Kennzeichens werden dem Kunden durch Anklicken der Schaltfläche „Weiter“ die Daten der vergangenen Parksitzung angezeigt. Diese umfassen den Standort sowie die Einfahrtszeit. Sobald der Kunde mit dem Vorgang fortfährt, werden ihm die Parkdauer seines vergangenen Parkvorgangs sowie das für diesen Parkvorgang nachzuzahlende Parkentgelt angezeigt.
2.2.4 Der nachzuzahlende Betrag wird angezeigt, bevor der Kunde zur Zahlung aufgefordert wird. Nach Bestätigung der NB Online-Bezahlsystem APCOA und der Nutzungsbedingungen für diesen Parkplatz und durch Anklicken des Bezahl-Buttons „mit … KAUFEN“ wird der Zahlungsvorgang eingeleitet. Die Zahlung erfolgt über Google Pay, Apple Pay oder mit einer der auf der Website angeführten Kredit-/Debitkarten. Mit Bestätigung der Zahlung autorisiert der Kunde die Durchführung der Bezahlung des Parkentgeltes durch den gewählten Zahlungsdienstleister. Ein Widerruf des Zahlungsauftrages (Rücktritt) oder eine nachträgliche Änderung der Zahlung durch den Kunden (z.B. bei fehlerhaften Daten) ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
2.2.5 Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, durch Anklicken der jeweiligen Schaltflächen entweder eine E-Mail mit der Bestätigung des von ihm gezahlten Betrages anzufordern oder die Zahlungsbestätigung als PDF zu speichern. Alternativ kann der Kunde auch nach Beendigung des Parkvorgangs jederzeit auf die Website der APCOA zurückkehren und eine Quittung anfordern. Dazu muss der Kunde in den Quittungsbereich der Website gehen und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und das Datum eingeben, an dem der Parkvorgang stattgefunden hat. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Quittung auszudrucken oder eine Kopie per E-Mail an eine vom Kunden angegebene Mail-Adresse zu senden.
2.2.6 Die Zahlung für den abgeschlossenen Parkvorgang ist erst dann erfolgt, wenn auf dem Display des Kunden eine elektronische Zahlungsbestätigung („Zahlungsbeleg“) erscheint.
2.2.7 Mit der Zahlungsbestätigung ist das Parkticket für die bezahlte Zeit gültig zur Verrechnung gelangt. Eine Rückabwicklung der Zahlung ist nicht mehr möglich.
3. Zahlung und Preise
3.1 Das Parkentgelt, das dem Kunden für das Parken berechnet wird, hängt von der Verweildauer am Standort (z. B. der Anzahl der Stunden/Tageshöchstdauer) ab und wird vor Bezahlung angezeigt. Der geltende Parktarif für den im Zusammenhang mit dem Online-Bezahlsystems APCOA genutzten Standort ist auf Hinweisschildern am Standort ausgehängt.
3.2 Bei Zahlung mit der Kredit-/Debitkarte (z.B. VISA, Mastercard, American Express, Diners, etc.) muss der Kunde die Kartennummer, das Ablaufdatum und den Sicherheitscode eingeben. Die Zahlung kann auch über Apple Pay und/oder Google Pay erfolgen.
3.3 Falls der Kunde sich entscheidet, den Standort vor Ablauf der Parkzeit zu verlassen, erfolgt keine Rückerstattung des Parkentgelts.
3.4 Alle Entgelte auf dem Zahlungsbeleg verstehen sich in Euro inklusive allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.5 Wenn der Kunde den Parkplatzbereich verlässt und kein Parkentgelt für die Parkzeit - aus welchem Grund auch immer – entrichtet hat, stellt dies einen Verstoß gegen die am jeweiligen Standort ausgehängten Nutzungsbedingungen der APCOA dar und werden die weiteren Ansprüche von APCOA gemäß Aushang auf dem Standort verfolgt, sollte nicht eine Zahlung innerhalb der zulässigen Nachfrist über das Online-Bezahlsystem APCOA durch „Nachzahlen“ innerhalb von 48 Stunden nach der Ausfahrt erfolgen. Dies gilt nicht im Fall von Höherer Gewalt gemäß Ziffer 4.6.
4. Verantwortlichkeit APCOA, Haftung
4.1 APCOA ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Online-Bezahlsystems APCOA entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bzw. Fahrer des Fahrzeugs durch die Nutzung des Online-Dienstes während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird und dies zu Unfällen führt.
4.2 APCOA haftet dem Kunden gegenüber nicht für einen Ausfall der Dienstleistungen, der durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von APCOA liegen – zum Beispiel ein Ausfall in einem Teil des Banksystems, der daran hindert, die Zahlung des Kunden zu erhalten, bei Störungen bzw. dem Ausfall in der Telekommunikations-Infrastruktur (Internet), des Mobilfunknetzes oder beim Erbringer von Zahlungsdienstleistungen.
4.3 APCOA ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde falsche Angaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Bezahlsystems APCOA gemacht hat oder für datenschutzrechtliche Verstöße des Kunden oder von Dritten, denen der Kunde die Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Bezahlsystem APCOA eingeräumt hat.
4.4 APCOA ist nicht für solche Schäden verantwortlich, die auf die unzureichende Funktionsfähigkeit oder den völligen Ausfall des mobilen Endgerätes beziehungsweise der Netzwerke oder Dienstleistungen von Dritten zurückzuführen sind, wie beispielsweise auf den nicht (rechtzeitigen) Empfang einer SMS-, Push- oder E- Mail - Benachrichtigung. Dies beinhaltet auch Fälle höherer Gewalt gemäß nachfolgender Ziffer 4.6.
4.5 Bei einer Fehlfunktion des Online-Bezahlsystems APCOA kann der Kunde via E-Mail (siehe unten Ziffer 5.2) Kontakt zu APCOA aufnehmen, die sich um eine rasche Behebung des Problems bemühen wird. Sollte eine Problembehebung nicht möglich sein und der Kunde dennoch eine Verlängerung der Parkzeit wünschen, hat er das Parkentgelt vor der Ausfahrt am Kassenautomaten zu entrichten oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, die Zahlung des Parkentgelts mit dem Online-Bezahlsystems APCOA durch „Nachzahlung“ bis 48 Stunden nach der Ausfahrt in Anspruch zu nehmen.
4.6 In Fällen höherer Gewalt, etwa bei Störungen in der Telekommunikations-Infrastruktur (Internet), nationalen Unruhen, Mobilisierung, Krieg, Verkehrssperrungen, Streiks, Ausschluss, DoS- Angriffen (Denial of Service Attacken), DdoS- Angriffen (Distributed Denial of Service Attacken), Betriebsstörungen, Stagnationen bei der Zulieferung, Brand, Überschwemmung, bei denen APCOA an der Erbringung der Dienstleistung gehindert wird, so dass die Vertragserfüllung vernünftigerweise nicht von APCOA verlangt werden kann, entfällt die Leistungspflicht von APCOA.
4.7 Im Übrigen haftet APCOA nach den folgenden Bestimmungen:
a) Hat APCOA aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet APCOA beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
b) Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von APCOA bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Beschwerden und Kontakt
5.1 Alle Beschwerden sind an APCOA an die E-Mail-Adresse ticket@apcoa.at zu richten.
5.2 Bei Störungen/Fehlfunktionen des Online-Bezahlsystems APCOA kann APCOA unter der E-Mail-Adresse ticket@apcoa.at kontaktiert werden.
5.3 Für alle sonstigen Anliegen der Kunden kann APCOA unter der E-Mail-Adresse office@apcoa.at oder über das Kontaktformular unter https://www.apcoa.at/unternehmen/organisation/kontakt/ kontaktiert werden.
6. Sonstiges
6.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser NB Online-Bezahlsystem APCOA ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. dieser Nutzungsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen Nutzungsbedingungen bleiben unverändert bestehen.
6.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Online-Bezahlsystem APCOA und diesen Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Kollisionsrechtes.
6.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist das sachlich zuständige österreichische Gericht ausschließlich zuständig. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2025